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Steuernews für Landwirtschaft

Speziell für landwirtschaftliche Betriebe: News und Tipps

Durchschnittssatzbesteuerung

Land- und Forstwirte mit Durchschnittssatzbesteuerung können Umsatzsteuer auf ihre Ausgangsumsätze nach vereinnahmten Entgelten berechnen und abführen

Liquidationswert

Wann der Erbe landwirtschaftlicher Flächen einen niedrigeren Steuerwert mittels Verkehrswertgutachten nachweisen kann

Grundstückserwerb mit Baumbestand

Umsatzsteuerpflicht bei Erwerb von Scheinbestandteilen im Zusammenhang mit einem Waldgrundstück

Kaufpreisaufteilung bei Waldflächen

Welche Aufteilungsgrundsätze die Finanzverwaltung bei Waldflächen anwendet

Unterbringung von Erntehelfern

Welcher Umsatzsteuersatz für kurzfristige Unterbringungsleistungen für Erntehelfer gilt

Lieferung von Holzhackschnitzel

Finanzverwaltung wendet Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an und billigt den ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Holzhackschnitzel

Verkauf landwirtschaftlicher Betriebsflächen

Bei Veräußerung ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebsflächen durch Rechtsnachfolger droht häufig ein hoher Veräußerungsgewinn

Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Umsetzung der BFH-Rechtsprechung durch BMF-Schreiben

Kfz-Steuer für Landwirte

Bundesrechnungshof fordert Aufhebung des Steuerprivilegs

Bewertung von Feldinventar

Finanzverwaltung formuliert neue Vorgaben zur Bewertung von Feldinventar

Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken

Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Steuern

Steuerliche Behandlung sogenannter „Vorkosten“

Bundesfinanzhof entscheidet zur umsatzsteuerlichen Behandlung sogenannter „Vorkosten“

Steuerpflicht von Nachabfindungsansprüchen nach HöfeO

Nachträgliche Grundstücksübertragungen unterliegen der Grunderwerbsteuer

Grundstück mit Weihnachtsbaumbepflanzung

Kaufpreis-Teilentgelte für Aufwuchs auf einem Grundstück nicht grunderwerbsteuerpflichtig

Umsatzgrenze für Durchschnittssatzbesteuerung

Durchschnittssatzbesteuerung für Umsätze aus Landwirtschaft seit 2022 an Umsatzgrenze gebunden

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Das Coronavirus (Covid-19) hat die heimische Wirtschaft erreicht. Wir nehmen die Verantwortung in der sich aktuell schnell verändernden Lage sehr ernst und geben alles,  um Sie in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu unterstützen. Daher haben wir weiterhin geöffnet und sind wie gewohnt für Sie erreichbar.

Wir wünschen Ihnen in diesen herausfordernden Zeiten alles Gute und vor allem, dass Sie gesund bleiben!

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